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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 31/02

Datum:
25.01.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 31/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0125.2WS31.02.00
 
Schlagworte:
Haftbefehl; einstweilige Unterbringung; Beschwerde
Normen:
StOI § 117; StPO § 12a; § 304
Leitsätze:

Die Haftbeschwerde gegen eine frühere Haftentscheidung wird durch die neue Entscheidung infolge prozessualer Überholung unzulässig. Dies gilt aucht für die einstweilige Unterbringung.

 
Tenor:

Die durch den Fortgang des Verfahrens gegenstandslos gewordene Beschwerde wird für erledigt erklärt.

 
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