Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Ausl 111/02

Datum:
20.12.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ausl 111/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:1220.2AUSL111.02.00
 
Schlagworte:
Aufenthalt im Ausland
Normen:
IRG § 15; SDÜ Art. 64, 94, 95
Leitsätze:

Die Einleitung und Durchführung eines Verfahrens zum Zwecke der Auslieferung eines Verfolgten an eine ausländische Regierung setzt voraus, dass sich der Verfolgte in der Bundesrepublik Deutschland aufhält oder zumindest mit seiner baldigen Einreise zu rechnen ist.

Innerhalb des "Schengen-Gebietes" bedarf es allerdings einer abweichenden Regelung.

Denn die Bestimmung des Schengener Durchführungsübereinkommens führen, wenn der Erlass eines Auslieferungshaftbefehls abgelehnt wird, zu einer nicht hinnehmbaren Verfolgungslücke.

 
Tenor:

Gegen den britischen Staatsangehörigen S wird die Auslieferungshaft angeordnet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank