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Oberlandesgericht Köln, 19 W 1/02

Datum:
10.04.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 1/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0410.19W1.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 O 248/00
 
Tenor:
Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde des Klägers im übrigen wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 04. Oktober 2001 - 29 O 248/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die allein die Beklagte zu tragen hat.
 
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