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Oberlandesgericht Köln, 19 U 218/01

Datum:
03.05.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 218/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0503.19U218.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 0 298/01
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.10.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 0 298/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.256,06 DM nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz, jedoch nicht mehr als 9,26 %, zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beschwer: unter 20.000,00 EUR
 
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