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Oberlandesgericht Köln, 19 U 182/01

Datum:
01.03.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 182/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0301.19U182.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 86 O 87/99
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.06.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 86 O 87/99 - wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil teilweise ab-geändert und die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über die im angefochtenen Urteil zuerkannten Beträge hinaus weitere 1.239,74 DM (= 633,87 EUR) nebst 5 % Zinsen seit dem 20.12.2001 zu zahlen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten aufer-legt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Si-cherheitsleistung i. H. von 110 % des zu vollstreckendem Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Hö-he leistet.
 
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