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Oberlandesgericht Köln, 19 U 111/01

Datum:
22.03.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 111/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0322.19U111.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 480/99
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers wird das am 18. April 2001 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 480/99 - teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung kommenden Be-trages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
 
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