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Oberlandesgericht Köln, 19 U 10/99

Datum:
04.09.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 10/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0904.19U10.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 326/98
Schlagworte:
Vertragspartner unternehmensbezogene Geschäfte
Normen:
BGB § 164
Leitsätze:
Die Regel, dass bei unternehmensbezogenen Geschäften der Wille der am Vertragsschluss Beteiligten im Zweifel dahin geht, der Betriebsinhaber solle Vertragspartner werden, auch wenn der Geschäftspartner unrichtige Vorstellungen über dessen Person hat, gilt nicht, wenn die Beteiligten die Einschaltung des Handelnden im eigenen Namen gewollt haben. Dieser wird dann Vertragspartner. 2. Wer bei Vertragsverhandlungen den Eindruck erweckt, er sei Träger eines als Vertragspartner auftretenden Unternehmens, muss sich gegenüber einem gutgläubigen Vertragspartner so behandeln lassen, als entspräche der Schein der Wirklichkeit, und er sei Unternehmer.
 
Tenor:
Das Versäumnisurteil des Senats vom 02.07.1999 wird aufrechterhalten. Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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