Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 17 W 331/01

Datum:
15.01.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 331/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0115.17W331.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 14 O 279/93
 
Tenor:
Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise wie folgt abgeändert: Auf Grund des Vergleichs des Oberlandesgerichts Köln vom 13. April 2000 - 18 U 162/97 - sind von den Klägern an Kosten 5.893,64 EUR (entsprechend 11.526,95 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 8.6.2000 an den Beklagten zu 2. zu erstatten. Die nach einem Gegenstandswert von 2.611,51 DM erfallene Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu 2. zu tragen. Von den übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger 64 % und der Beklagte zu 2. 36 %.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank