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Oberlandesgericht Köln, 17 W 327/01

Datum:
15.01.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 327/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0115.17W327.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 10 O 275/00
 
Tenor:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die nach einem Gegenstandswert von 2.227,50 DM entstandene Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu 3. zu tragen. Von den übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger jeweils 37,5 % und die Beklagte zu 3. 25 %.
 
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