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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 84/02

Datum:
24.05.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 84/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0524.16WX84.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 8 T 291/02
 
Tenor:
Die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 9) -13) gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 8.4.02 - 8 T 291/02 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 9) - 13). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 4.000 EUR festgesetzt.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

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