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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 58/02

Datum:
15.04.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 58/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0415.16WX58.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 4 T 118/02
 
Tenor:
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 7.3.2002 - 4 T 118/02- abgeändert und der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 5.2.2002 - 50 XIV 4104 B -aufgehoben. Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass eines Haftbefehls wird zurückgewiesen. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Antragstellerin auferlegt. Der Geschäftswert wird auf 4000.- EUR festgesetzt.
 
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