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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 31/02

Datum:
20.09.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 31/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0920.16WX31.02.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 8 T 135/01
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde, soweit sie die Entscheidung über die Ablehnungsgesuche betreffend den Vizepräsidenten des Landgerichts M. und die Richterin am Landgericht Dr. P. zum Gegenstand haben, werden zurückgewiesen.

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin werden die Beschlüsse der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.12.2001 - 8 T 135/01 - sowie des Amtsgerichts Bonn vom 14.02.2001 - 28 II 177/99 WEG - aufgehoben, soweit sie in der Sache ergangen sind (Verwirkung des Anfechtungsrechts).

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Beschwerdeverfahren - an das Amtsgerichts zurückverwiesen.

 
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