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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 158 /02

Datum:
11.09.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 158 /02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0911.16WX158.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 6T 205/02
 
Tenor:
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen gegen den Be-schluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. 7. 2002 - 6T 205/02 - wird festgestellt, dass die Sache in der Hauptsache auf Grund der Entlassung des Betroffenen aus der Haft erledigt ist. Die Auslagen des Betroffenen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, werden dem Antragsteller auferlegt.
 
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