Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 137/02

Datum:
09.09.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 137/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0909.16WX137.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 1 T 205/02
 
Tenor:
Die weitere sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 3. gegen den Be-schluss des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.07.2002 - 1 T 205/02 - wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anweisung an den Standesbeamten wie folgt neu gefasst wird: Der Standesbeamte in H. wird angewiesen, entweder die Erklärung des Beteiligten zu 1. zur Namensführung - Ablegung des Vatersnamens und Annahme des Vornamens in der deutschsprachigen Form "E." - entgegenzunehmen, diese Erklärung zu beglaubigen oder zu beurkunden und die geänderte Namensführung in das Familienbuch El./B. einzutragen, oder eine in öffentlich beglaubigter oder öffentlich beurkundeter Form abgegebene Erklärung mit dem vorbezeichneten Inhalt entgegenzunehmen und in das Familienbuch El./B. einzutragen,
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank