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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 126/02

Datum:
26.08.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 126/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0826.16WX126.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 213/01
 
Tenor:
Die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 2.5.2002 - 29 T 213/01 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf bis 1.100,- Eur festgesetzt.
 
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