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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 115/02

Datum:
27.09.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 115/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0927.16WX115.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 8 T 279/01
 
Tenor:

Die weitere sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Be-schluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 31.05.2002 - 8 T 272/01 - wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegner haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt.

 
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