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Oberlandesgericht Köln, 13 W 32/02

Datum:
08.07.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 W 32/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0708.13W32.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 10 O 107/02
 
Tenor:
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen. Die Angriffe der Beschwerde geben dem Senat weder Veranlassung zu einer anderen Beurteilung noch zu weiteren Ausführungen. Die Beklagte hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Beschwerdewert: bis 1.500 EUR.
 

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