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Oberlandesgericht Köln, 13 W 10/02

Datum:
27.06.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 W 10/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0627.13W10.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 473/01
 
Tenor:
Auf die als sofortige Beschwerde anzusehende Beschwerde der Beklagten vom 24.01.2002 wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.01.2002 - 3 O 473/01 - aufgehoben. Das Landgericht wird angewiesen, der Beklagten die begehrte Prozesskostenhilfe nicht wegen fehlender Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung zu versagen.
 
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