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Oberlandesgericht Köln, 13 U 97/01

Datum:
22.05.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 97/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0522.13U97.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 8 O 371/00
 
Tenor:
Die Berufung des Beklagten gegen das am 2.3.2001 ver-kündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 371/00 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zur Vollstreckung gelangenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
 
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