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Oberlandesgericht Köln, 11 W 19/02

Datum:
19.03.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 W 19/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0319.11W19.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 83/02
 
Tenor:
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Einzelrichter) vom 21.02.2002 - 15 O 83/02 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Landgericht zurück verwiesen. Das Landgericht wird angewiesen, den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückzuweisen.
 
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