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Oberlandesgericht Köln, 11 U 71/01

Datum:
30.01.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 71/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0130.11U71.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 299/99
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.03.2001 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 299/99 - abgeändert.

Die Beklagte wird unter Abweisung der weiter gehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 5.668,71 EUR (=11.087,04 DM) Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW F. Fiesta, 1,3 Flair, Fahrgestell-Nr.: ..., Erstzulassung 12/1997, zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten PKW in Annahmeverzug befindet.

Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 10% und die Beklagte 90% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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