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Oberlandesgericht Köln, 9 WX 4/01

Datum:
23.01.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 WX 4/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0123.9WX4.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 4 T 735/00
 
Tenor:
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen vom 12.01.2001 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.12.2000 - 4 T 735/00 - wird der angefochtene Beschluss geändert und wie folgt neu gefasst: Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 12.12.2000 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 9.12.2000 - 50 XIV 3945 B - wird der angefochtene Beschluss geändert : Der Antrag der Antragstellerin vom 9.12.2000 auf Anordnung von Sicherungshaft wird zurückgewiesen. Die Kosten des Betroffenen, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, werden der An-tragstellerin auferlegt.
 
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