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Oberlandesgericht Köln, 9 U 163/01

Datum:
30.04.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 163/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0430.9U163.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 56/01
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.08.2001 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 56/01 - geändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung zu gewähren betreffend Ansprüche der Frau Q aus dem Unfall vom 22.12.1999 wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Kläger vor seinem Hause T-Straße in ####1 N.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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