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Oberlandesgericht Köln, 9 U 126/00

Datum:
24.04.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 126/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0424.9U126.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 23 0 115/94
 
Tenor:

1.Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als unbegründet zurückgewiesen.

2.Die Berufung des Klägers gegen das am 26.04.2000 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 0 115/94 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.400 DM abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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