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Oberlandesgericht Köln, 9 U 121/01

Datum:
18.12.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 121/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:1218.9U121.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 10 O 49/01
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. Mai 2001 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 49/01 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 46.996,06 DM nebst Zin-sen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 27.05.2000 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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