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Oberlandesgericht Köln, 9 U 107/00

Datum:
04.09.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 107/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0904.9U107.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 302/97
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Mai 2000 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 302/97 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.472,42 DM nebst Zinsen in Höhe von 1% unter dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 4% und höchstens in Höhe von 6%, seit dem 13. Mai 1997 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz werden der Klägerin 5/9, der Beklagten 4/9 auferlegt. Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin 3/8, die Beklagte 5/8 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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