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Oberlandesgericht Köln, 9 SchH 27/01

Datum:
10.12.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 SchH 27/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:1210.9SCHH27.01.00
 
Tenor:

I. Das Verfahren über den Antrag, festzustellen, daß ein schiedsgerichtliches Verfahren zwischen den Parteien nach Maßgabe der Schiedsgerichtsvereinbarung vom 22. August 1996 zulässig ist (Antrag zu 1.), wird abgetrennt, § 145 Abs. 1 ZPO.

Das Oberlandesgericht Köln erklärt sich hinsichtlich des abgetrennten Antrags für unzuständig und verweist das Verfahren insoweit auf Antrag der Antragstellerin an das Kammergericht.

II. Das Verfahren wird im übrigen gemäß § 148 ZPO ausgesetzt bis zur Entscheidung des Kammergerichts über den dorthin verwiesenen Antrag.

 
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