Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 8 U 45/01

Datum:
18.10.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
8. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 U 45/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:1018.8U45.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 O 369/98
 
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Januar 2001 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 369/98 - und der Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin werden zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Den Parteien wird gestattet, die jeweilige Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank zu erbringen.
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank