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Oberlandesgericht Köln, 7 U 29/01

Datum:
30.08.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 29/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0830.7U29.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 5 O 41/99
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.11.2000 - 5 O 41/99 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits und die der Streitgehilfin trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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