Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 95/01

Datum:
16.11.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 95/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:1116.6U95.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 81 O 136/00
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.04.2001 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 136/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Unterlassungsausspruch des landgerichtlichen Urteils die nachfolgende Neufassung erhält: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch das Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 500.000,00 DM zu unterlassen, im Rahmen der Akquise von Pre-Selection-Kunden auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Märkten, in Einkaufszentren, Warenhäusern oder Ge-schäftspassagen auf Passanten zuzugehen und sie individuell anzuspre-chen oder ansprechen zu lassen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung des Unterlassungsausspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 375.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet. Die Vollstreckung des Kostenausspruchs durch die Klägerin darf die Beklagte gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 30.000,00 DM abwenden, falls nicht die Klägerin vorher Sicherheitsleistung in dieser Höhe erbringt. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung des erstinstanzlichen Kostenaus-spruchs durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leis-tet. Den Parteien wird nachgelassen, die von ihnen zu stellenden Sicher- heiten in Form der unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen, selbstschuld-nerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen. Die mit diesem Urteil für die Beklagte verbundene Beschwer übersteigt 60.000,00 DM.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank