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Oberlandesgericht Köln, 6 U 45/01

Datum:
23.05.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 45/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0523.6U45.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 506/00
 
Tenor:
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 13.12.2000 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 506/00 - abgeändert. Die Antragsgegnerin hat es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzu- setzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Antragsgegnerin - zu unterlassen, sich über die Redaktion der WirtschaftsWoche und ihren Chefredakteur, Herrn S. B., wie in dem nachfolgend wiedergegebenen Bericht zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder einen solchen Bericht zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen: Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden der Antragsgegnerin auferlegt.
 
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