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Oberlandesgericht Köln, 6 U 28/01

Datum:
09.11.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 28/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:1109.6U28.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 33 O 6/00
 
Tenor:
A) Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das am 19.12.2000 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 6/00 - hinsichtlich des Ausspruchs zur Widerklage teilweise abgeändert und im Haupt-ausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst: I. Der Beklagte wird verurteilt, 1. in die Löschung der unter der Nummer Wort: R. eingetragenen deutschen Marke einzuwilligen 2. in die Löschung des Bestandteils "R." in der Firma "R. Motorrad- und Frei-zeitbekleidung T.M." einzuwilligen, und zwar Zug um Zug gegen Zahlung von 497.855,08 US-Dollar sowie 1.564,-- DM. II. Der Beklagte wird ferner verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,-- DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, die Marke "R." zur Bewerbung und/oder Kennzeichnung von Bekleidungsstücken, insbesondere Motorradbekleidung und Motorradzubehör zu benutzen, sofern es sich bei den vorbezeichneten Waren nicht um Originalware der Klä-gerin handelt. III. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. IV. Auf die Widerklage wird festgestellt, 1.) dass die mit Schreiben vom 23.12.1999 ausgesprochene fristlose Kündigung des Alleinvertriebsvertrages vom 11.3.1986 unwirksam ist, 2.) dass der Alleinvertriebsvertrag vom 11.3.1986 zwischen den Parteien nicht mit dem 31.8.1999 einvernehmlich beendet wurde, 3.) dass der Alleinvertriebsvertrag vom 11.3.1986 nicht durch das Schreiben der Klägerin vom 7.9.1999 beendet wurde und 4.) dass der Alleinvertriebsvertrag vom 11.3.1986 zwischen den Parteien bis zum 11.3.2001 fortbestanden hat, V. Auf die Widerklage wird weiterhin die Klägerin verurteilt, jeweils Zug um Zug gegen Rückgabe einer in der folgenden Aufstellung in der Spalte "Bestand" aufgeführten Anzahl von Waren jeder Artikelnummer und Beschreibung pro zurückgegebener Ware jeweils den in der Spalte "EK ohne Zoll/Fracht in US-Dollar" angegebenen Betrag in der Spalte "EK ohne Zoll/Fracht in DM" ange-gebenen Betrag in DM, beides jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes höchstens jedoch 10,65 % seit dem 12.03.2001 und Zug um Zug gegen Ein-willigung des Beklagten a) in die Löschung der unter der Nr. Wort: R. eingetragenen deutschen Marke und b) in die Löschung des Bestandteils "R." in der Firma R. Motorrad- und Freizeitbekleidung T.M. zu zahlen: (es folgt die unveränderte Liste, wie sie als S. 3.1 bis 3.31 Bestandteil des erstinstanzlichen Urteilstenors zur Widerklage ist.) VI.) Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen. B) Die weitergehende Anschlussberufung und die Berufung der Klägerin werden zurückgewiesen. C) Die Kosten des Verfahrens erster Instanz haben die Klägerin zu 85 % und der Beklagte zu 15 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 83 % und der Be-klagte zu 17 % zu tragen. D) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in nachbenannter Höhe abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit jeweils in derselben Höhe leistet. Es ist Sicherheit in folgender Höhe zu leisten bzw. sind folgende Beträge zu hinterlegen: Bei Vollstreckung des Anspruches auf a) Unterlassung 70.000 DM; b) Löschung der Marke 90.000 DM; c) Löschung des Firmenbestandteils 90.000 DM; d) Kostenerstattung 18.000 DM. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe von 1.600.000 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Dem Beklagten wird auf seinen Antrag nachgelassen, die Sicherheiten auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen. E) Die Beschwer beider Parteien übersteigt den Betrag von 60.000 DM.
 
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