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Oberlandesgericht Köln, 6 U 214/00

Datum:
23.03.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 214/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0323.6U214.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 81 O 167/00
 
Tenor:
Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 27. Oktober 2000 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 167/00 - wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das vor-genannte Urteil geändert: Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfügungsverfahrens trägt die Antragstellerin. Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.
 
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