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Oberlandesgericht Köln, 6 U 191/00

Datum:
16.03.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 191/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0316.6U191.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 81 O 135/00
 
Tenor:
1.) Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 29.9.2000 verkündete Urteil der ersten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 135/00 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die am 19.6.2000 im Beschlusswege erlassene einstweilige Verfügung der ersten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 135/00 - wird unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufgehoben. 2.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.
 
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