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Oberlandesgericht Köln, 6 U 103/01

Datum:
30.11.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 103/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:1130.6U103.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 438/00
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. März 2001 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 438/00 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, unbefristete und unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
 
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