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Oberlandesgericht Köln, 5 U 57/01

Datum:
14.11.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 57/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:1114.5U57.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 90/99
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 7.2.2001 (25 O 90/99) teilweise abgeändert und wie folgt gefasst: Das Versäumnisurteil vom 2.6.1999 wird in Höhe von 18.235,49 DM nebst 4% Zinsen seit dem 29.10.1998 aufrechterhalten. Im übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Widerklage wird abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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