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Oberlandesgericht Köln, 5 U 56/00

Datum:
25.04.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 56/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0425.5U56.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 O 246/98
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussbe-rufung des Klägers wird das am 28. Februar 2000 ver-kündete Urteil der 11. Zi-vil-kammer des Landgerichts Aachen - 11 O 246/98 - unter Zurückweisung der wei-tergehenden Rechts-mittel teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 16.556,80 DM nebst 4% Zinsen seit dem 3. März 1998 abzüglich am 5. Mai 1998 gezahlter 2.500,- DM zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 17% und die Beklagten als Gesamt-schuldner zu 83% zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 16% und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 84% aufer-legt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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