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Oberlandesgericht Köln, 5 U 165/00

Datum:
04.04.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 165/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0404.5U165.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 155/00
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Juli 2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 155/00 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den vom Landgericht ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 8.486,46 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18. April 2000 zu zahlen. Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen die Klägerin zu 40 % und der Beklagte zu 60 %. Die Kos-ten des Berufungsrechtszugs tragen die Klägerin zu 43 %, der Beklagte zu 57 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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