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Oberlandesgericht Köln, 4 UF 185/00

Datum:
04.05.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 UF 185/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0504.4UF185.00.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Brühl, 35 F 118/00
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. August 2000 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl (Akten-zeichen 35 F 118/00) wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 3/4 und der Beklagte 1/4 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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