Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 3 U 56/01

Datum:
04.09.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 56/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0904.3U56.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 85 O 69/00
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. Dezember 2000 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 85 O 69/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Zwangsvollstreckung aus dem Schlussurteil des Oberlandesgerichts Köln vom 25.02.1999 - 21 U 15/95 - wird für unzulässig erklärt, soweit sie über 2.347,83 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 20.05.2000 hinausgeht. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz trägt die Klägerin 2/5, die Beklagte 3/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 3/4 und der Beklagten zu 1/4 auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank