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Oberlandesgericht Köln, 3 U 116/98

Datum:
03.08.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 116/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0803.3U116.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 0 448/97
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26. Mai 1998 verkündete Schlussurteil des Landgerichts Aachen - 1 0 448/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Unter Abweisung der weitergehenden Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 50.775,31 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 12.11.1997 zu zahlen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 19 % und der Beklagte 81 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klä-gerin zu 33 % und dem Beklagten zu 67 % auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 70.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Be-klagte darf die Vollstreckung der Klägerin wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-tet. Beiden Parteien wird gestattet, Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deut-schen Großbank oder öffentlich rechtlichen Sparkas-se zu erbringen.
 
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