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Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 2/01

Datum:
12.02.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Wx 2/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0212.2WX2.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 89 T 27/00
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 13. Dezember 2000 gegen den Beschluß der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 22. November 2000 - 89 T 27/00 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde ein-schließlich der notwendigen Auslagen, die der Beteiligten zu 2) in diesem Verfahren entstanden sind, hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
 
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