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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 292 + 298/01

Datum:
29.06.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 292 + 298/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0629.2WS292.298.01.00
 
Tenor:

Die sofortigen Beschwerden werden verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des ehemaligen Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt, soweit diese durch das

Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft verursacht worden sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens im Hinblick auf das vom ehemaligen Angeklagten eingelegte Rechtsmittel trägt dieser selbst.

 
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