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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 146/01

Datum:
06.04.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 146/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0406.2WS146.01.00
 
Schlagworte:
akkustische Besuchsüberwachung; Untersuchungshaft
Normen:
StPO § 119
Leitsätze:

Akkustische Besuchsüberwachung unter Zuziehung eines mit der Sache vertrauten Kriminalbeamten kann beim Besuch durch die Verlobte gerechtfertigt sein, wenn in hohem Maße Verdunkelungsgefahr besteht, weil bereits eie Einflussnahme auf das Aussageverhalten der Zeugin versucht worden ist.

 
Tenor:

1. Der Zeugin I. T. wird die Erlaubnis für einen einmaligen Besuch des Angeklagten mit der Maßgabe erteilt, dass dieser im Beisein eines Dolmetschers für die tunesische Sprache sowie im Beisein eines mit der Sache vertrauten Kriminalbeamten stattfindet.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer darin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

 
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