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Oberlandesgericht Köln, 2 W 39/01 + 2 W 42/01

Datum:
28.03.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 39/01 + 2 W 42/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0328.2W39.01.2W42.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 3 T 268/00
 
Tenor:
1. Die sofortigen weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 2) und des Beteiligten zu 3) vom 19. Februar 2001 gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 31. Januar 2001 - 3 T 268/00 - werden zugelassen. 2. Auf die sofortigen weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 2) und des Beteiligten zu 3) vom 19. Februar 2001 wird der Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 31. Januar 2001 - 3 T 268/00 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerden der Beteiligten zu 2) und des Beteiligten zu 3) vom 9. September 1999 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Aachen vom 25. August 1999 - 19 IN 354/99 - an das Landgericht Aachen zurückverwiesen. Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden (2 W 119/00, 2 W 126/00, 2 W 39/01, 2 W 42/01) übertragen.
 
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