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Oberlandesgericht Köln, 2 W 105/01

Datum:
29.08.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 105/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0829.2W105.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 2 T 6/01
 
Tenor:
1. Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 11. Mai 2001 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 7. Mai 2001 - 2 T 6/01 - wird zugelassen. 2. Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 11. Mai 2001 wird der Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 7. Mai 2001 - 2 T 6/01 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Be-schwerde der Beteiligten zu 1) vom 17. März 2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Bonn vom 28. Februar 2000 - 97 IK 33/99 - an das Landgericht Bonn zurückverwiesen. Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden (2 W 202/00, 2 W 60/01, 2 W 105/01) übertragen.
 
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