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Oberlandesgericht Köln, 27 UF 102/01

Datum:
08.10.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 UF 102/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:1008.27UF102.01.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegburg, 32 F 534/00
 
Tenor:
1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 2. Mai 2001 wird der in der notariellen Urkunde des Notars F. B. in B. vom 10. November 2000 (UR-Nr. ...) enthaltene Verzicht auf die Herbeiführung des Versorgungsausgleiches genehmigt und der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 16. März 2001 - 32 F 534/00 FSVA - dahin abgeändert, dass eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht stattfindet. 2. Hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens verbleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts. Gerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
 
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