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Oberlandesgericht Köln, 26 U 24/01

Datum:
19.09.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 U 24/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0919.26U24.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 13 0 397/00
 
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 21. Februar 2001 (13 0 397/00) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann.
 
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