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Oberlandesgericht Köln, 25 UF 82/01

Datum:
30.10.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 UF 82/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:1030.25UF82.01.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 313 F 147/99
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) vom 03. April 2001 wird das Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 20. Februar 2001 - 313 F 147/99 - in Bezug auf den Versorgungsausgleich und unter Aufrechterhaltung im übrigen wie folgt abgeändert:

Zum Ausgleich der von dem Antragsteller erworbenen Rentenanwartschaften werden von dem Konto Nr. des Antragstellers bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin auf das Konto der Antragsgegnerin Nr. bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin in Entgeltpunkte umzurechnende Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 530, 93 DM, bezogen auf den 31.05.1999, übertragen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 
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