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Oberlandesgericht Köln, 25 UF 202/00

Datum:
05.01.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 UF 202/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0105.25UF202.00.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 316 F 86/00
 
Tenor:
1. Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. R. in K. ratenfreie Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt. 2. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 25. Juli 2000 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Köln zurückverwiesen. 3. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
 
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